Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit Jodokus Universal Concept/gaia-unicorn.com zu Deinem Herz, Stefan Vogel u.a. (im Folgenden Jodokus UniCon). Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
§ 1.01 Allgemeines/Göttliches
Gemäß Gesetz: Du sollst nicht falsches Zeugnis geben.
Gilt:
Menschen = 666; 66. Buch, 13 Kapitel, Vers 3×6 = 18.
und flasches Zeugnis geben oder jeden schlimmerer Aspekt sagen oder tun, dadurch Jodokus Unicon Ungemach in welcher Form auch immer entsteht oder dazu geeignet ist Jodokus Unicon Ungemach entstehen zu lassen – gehen gemäß de Jure geltendem kanonischen Gesetzt, ebenso einen Vertrag mit Jodokus Unicon ein, nach diesen AGBs, im Schöpfermodus mit einer Jodokus Unicon beliebigen Menge von Ewigkeiten in der Zeit.
Dies gilt für jede Note die Jodokus Unicon ein Mensch/Firma sendet und sich dabei auf die Zeit unsres Herren bezieht: anno domini
und dadurch der Glaube an seine Zeit manifestiert wird.
Amen und Amen
Mahlzeit
§ 1.10 Ergänzung zu § 1.01
Nach meinem Verständnis und Erkenntnis des Gesetzes, haben seit der Auferstehung unseres Bruders Jesus Christus, alle seine Anhänger und Gefolgsleute, insbesondere die gegründeten Vereine und Verbindungen (wie z.B. die römisch katholisch Kirche und alle deren Abspaltungen und Sekten insbesondere), Frieden und Wohlstand, Sicherheit, Freude und Liebe bestellt.
Da nach meinem Verständnis und Erkenntnis der de facto geltenden neue Weltordnung, daß jeder auf eigene Rechnung handelt und es keine Staaten gibt, sondern lediglich Firmen, gestatte sich Jodokus Unicon, jede Zahlungsaufforderung seitens irgendwelcher Behörden-Sklaven, oder vermeintlichen Amts- und Würdenträgern in Ausübung der Willkür der vermeintlichen Herrschenden, uns knechtenden Staatsgewalten ohne Legitimation von Jodokus Unicon, jedem die Komplett-Rechnung dieser Bestellung von anno Domini vor jetzt 2016 Jahren, zu seiner Zeit in Rechnung zu stellen und den Betrag einzufordern. Jodokus Unicon dankt für den Auftrag.
§ 1.2 Hinweise für öffentlich bereitgestellte und verantwortete Verehrsmittel und deren Betriebe und Subunternehmen
8ung, 8ung
Aufgrund erfreulicher Erfahrung mit Sichtweisensdiffergenzien, ob der Höhe der Schadenssumme durch o.g. aufgrund zu verantwortender Unmöglichkeit, dieselbigen zu nutzen oder signifikante vermeidbare Verspätungen generiert wurden und Verträge die Jodoku Unicon gegenüber Unternehmen, bei welchen Jodokus Unicon in der Bringschuld sich befand und der Termin nicht gehalten werden konnte, oder ähnliches und die vereinbarten Vertragsstrafen von Jodokus Unicon entrichtet werden mußten, hat es sich empfohlen, so von den beteiligten Justitiaren festgestellt, eine Pauschalabgeltung der Schadenssumme in Höhe von 8.888 € anzubieten.
CEOs von in der Zukunft betroffen Unternehmen wird empfohlen bei belegtem anzeigen eines solchen Kasusses, nach Prüfung, die Summe innerhalb von 5 Arbeitstagen noch Vorbringen anzuweisen.
Im anderen Falle behält sich Jodokus Unicon vor, den Schöpfermodus hinsichtlich der Schadenssumme zu aktivieren und Rechtsanwälte mit dem Fall zu beauftragen.
Danke an alle Vernünftigen.
§ 2 Leistungen
Als Kunde von Jodokus UniCon besitzen Sie die Vollmacht und Fähigkeit, diesen Vertrag im Auftrag Ihrer Firma oder Organisation einzugehen. Sie erklären sich einverstanden Jodokus UniCon alles zur Verfügung zu stellen was benötigt wird, um das Projekt zu vollenden. Dies bezieht sich vor allem auf Texte, Bilder und sonstiger Informationen – in der Art, wie es benötigt wird, zu dem Zeitpunkt, wann es benötigt und in dem Format, um welches gebeten wird. Sie erklären sich ebenfalls einverstanden, die Arbeit zeitnah zu prüfen und Jodokus UniCon möglichst rasch Ihre Rückmeldung bzw. Ihre Zustimmung zu geben. Fristen gelten für beide Parteien. Somit sind Sie gleichermaßen an Termine gebunden, die wir abstimmen werden. Ferner sind Sie auch mit dem Zeitplan der Zahlungen einverstanden (§ 12).
Jodokus UniCon verfügt über die erforderliche Erfahrung und die Fähigkeit, um die von Ihnen benötigten Dienstleistungen zu erledigen. Jodokus UniCon wird diese in einer professionellen und zeitnahen Art und Weise durchführen. Auf dem Weg zur Vollendung des Projekts wird Jodokus UniCon sich bemühen, sämtliche Fristen einzuhalten. Aber Jodokus UniCon kann nicht für das Versäumen eines Starttermins oder einer Frist verantwortlich gemacht werden, falls Sie Jodokus UniCon irgendwelche Materialien zu spät zur Verfügung stellen oder zu irgendeinem Zeitpunkt nicht rechtzeitig zur Arbeit von Jodokus UniCon Ihre Zustimmung erteilen oder diese freizeichnen. Darüber hinaus gewährleistet Jodokus UniCon die Vertraulichkeit jeglicher Informationen, die Sie zur Verfügung stellen.
§ 3 Design
Jodokus UniCon wird Designs für Aussehen und Handhabung, Layout und Funktionalität Ihrer Website erstellen. Dieser Vertrag beinhaltet ein Hauptdesign und räumt Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit von zwei Phasen der Überarbeitung ein. Sollten Sie zu jenem Zeitpunkt mit den Designs noch nicht zufrieden sein, werden Sie uns vollständig für unsere gesamte Arbeit bis zu jenem Zeitpunkt entlohnen. Sie können diesen Vertrag dann entweder aufkündigen oder Jodokus UniCon weiterhin beauftragen, um weitere Designüberarbeitungen zu erstellen, und zwar zu dem aktuellen Webdesign-Stundensatz. Abweichungen von dieser Regel sind individuell vereinbar.
§ 4 HTML und CSS-Layoutvorlagen
Falls das Projekt HTML-Auszeichnungssprache und CSS-Vorlagen beinhaltet, wird Jodokus UniCon diese unter Verwendung von aktuellem HTML und CSS 2.1 und CSS 3 zur Gestaltung entwickeln. Die Webbrowser-Landschaft und die relevanten Geräte unterliegen laufenden Veränderungen, und es ist unser Anspruch, nach vorne zu schauen, nicht zurück. In Hinblick auf diese Umstände wird Jodokus UniCon die gesamte Verwendung von Auszeichnungssprache und CSS in aktuellen Versionen aller wichtigen Desktopbrowser testen um zu garantieren, dass sie in optimaler Weise genutzt werden. Anwender mit älteren oder weniger funktionalen Browser oder Geräten werden ein Design erleben, das den Möglichkeiten ihrer Software entspricht. Außerdem erhalten Sie einen dezenten Hinweis, ihren veralteten Browser durch einen aktuellen zu ersetzen. Für Anwender des Microsoft Internet Explorers 7 bedeutet das ein universelles, Typographie-basiertes Design ohne weiteres Layout.
Jodokus UniCon wird ältere oder nicht mehr weiterentwickelte Browser, wie zum Beispiel den Microsoft Internet Explorer 6 sowie 7 oder 8 für Windows oder MAC, ältere Versionen von Apple Safari, Mozilla Firefox oder Opera nicht testen, sofern dies nicht anders festgelegt ist. Sollte es für Sie erforderlich sein, dass wir diese Browser in Betracht ziehen, wird Jodokus UniCon jeglichen zusätzlichen Design-, Entwicklungs-, und Testarbeitsaufwand nach dem aktuellen Webdesign-Stundensatz zusätzlich zur ursprünglichen Kostenschätzung in Rechnung stellen.
§ 5 Textinhalt
Jodokus UniCon ist nicht dafür verantwortlich, irgendwelche Texte zu schreiben oder bereitzustellen; es sei denn, dies ist so in der ursprünglichen Kostenschätzung festgehalten. Jodokus UniCon wird jedoch gerne weiterhelfen, und zusätzlich zu dem in der Kostenschätzung genannten Preis, wird Ihnen das Texten oder Bereitstellen von Inhalten nach dem aktuellen Webdesign-Stundensatz in Rechnung gestellt.
§ 6 Fotos
Sie werden uns Fotos in digitaler Form zur Verfügung stellen. Sollten Sie sich für die Verwendung von Stockfotos entscheiden, können wir Ihnen Anbieter von Stockfotografie empfehlen. Jegliche Arbeitszeit, die Jodokus UniCon für die Suche nach geeigneten Fotos aufwendet, wird Ihnen nach aktuellen Webdesign-Stundensatz in Rechnung gestellt.
§ 7 Abänderungen und Überarbeitungen
Die Preise der Kostenschätzung und des Angebots basieren auf der Höhe der Frequenz die Sie gewählt haben. Darüber hinaus ist die Anzahl der Arbeitstage massgebend, die wir unserer Einschätzung nach brauchen werden, um alles fertigzustellen was Sie uns gegenüber als Ziele genannt haben. Sollten sich Ihre Vorstellungen ändern, sollten Sie wünschen, zusätzliche Seiten oder Vorlagen oder gar neue Funktionen hinzuzufügen, so ist dies kein Problem. Jodokus UniCon wird Ihnen – sofern nichts anderes vereinbart ist – diese zusätzliche Dienstleistung nach dem aktuellen Webdesign-Stundensatz in Rechnung stellen.
§ 8 Technischer Support
Möglicherweise verfügen Sie bereits über ein professionelles Web-Hosting, vielleicht verwalten Sie Ihr Web-Hosting sogar firmenintern. Falls Sie Ihr Web-Hosting nicht selbst verwalten, kann Jodokus UniCon Ihnen ein Vertragskonto mit seinem bevorzugten Drittanbieter für Web-Hosting einrichten. Jodokus UniCon wird Ihnen eine einmalige Gebühr für die Installation Ihrer Seite auf jenem Server in Rechnung stellen, zuzüglich Kosten für Statistiksoftware wie Piwik oder Google Analytics sowie deren Updates. Die Verwaltung des Servers sowie sämtliche Supportprobleme liegen – sofern nichts anderes vereinbart ist – in Ihrer Zuständigkeit.
§ 9 Wartungsvertrag
Wird von Ihnen ein Wartungsvertrag mit Jodokus UniCon abgeschlossen, sind wir dafür verantwortlich, Ihre Seiten in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Sie sind während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden.
Die Beträge sind monatlich im Vorraus zu entrichten. Bleibt die Zahlung aus, gilt der Wartungsvertrag als beendet. Es besteht jederzeit die Möglichkeit einen neuen Vertrag zu schließen.
§ 10 Haftung
Jodokus UniCon garantiert nicht, dass die Funktionen in irgendeiner Webseitenvorlage oder fertiggestellten Website immer fehlerfrei arbeiten werden.
Somit kann Jodokus UniCon keine Haftung Ihnen gegenüber oder gegenüber Dritten übernehmen, für Schäden, einschließlich entgangener Gewinne und ausgebliebener Einsparungen sowie anderer zufälliger, daraus folgender oder spezieller Schäden die aus dem Betrieb dieser Website resultieren mögen.
Falls irgendeine Bestimmung dieses Vertrags nicht in Einklang mit den geltenden Gesetzen, ungültig oder aus irgendwelchen Gründen nicht durchzusetzen sein sollte, so ist jene Bestimmung als separat zu betrachten und beeinträchtigt nicht die Gültigkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen.
§ 11 Urheberrechte
Sie versichern Jodokus UniCon, dass jegliche Texte, Grafiken, Fotos, Designs, Markenzeichen und sonstige künstlerische Darstellungen, die Sie uns zur Einbettung in die Website zur Verfügung stellen, entweder Ihnen selbst gehören, oder dass Sie die Erlaubnis haben, diese benutzen zu dürfen.
Wenn Jodokus UniCon die abschließende Bezahlung von Ihnen erhalten hat, wird das Urheberrecht automatisch wie folgt zugeschrieben:
Die Grafiken und sonstigen visuellen Elemente, die Jodokus UniCon im Rahmen dieses Projekts für Sie erstellt, gehören Ihnen. Jodokus UniCon wird Ihnen eine Kopie jeglicher Dateien geben. Sie sollten diese absolut sicher verwahren. Jodokus UniCon ist nicht dazu verpflichtet diese Dateien oder irgendwelche Ursprungsdateien, die zur Erstellung verwendet wurden, aufzubewahren.
Auch der Textinhalt, Fotos und andere von Ihnen bereitgestellte Daten gehören Ihnen, sofern Sie nicht jemand anders gehören. Die Auszeichnungssprache (HTML), CSS und sämtliche sonstige Code-Inhalte gehören Jodokus UniCon, und dürfen gemäß dieser Lizenzvereinbarung verwendet werden.
Jodokus UniCon behält sich das Recht vor, Ihr fertiggestelltes Projekt als Teil unseres Portfolios zu verlinken und über das Projekt auf Webseiten, in Magazinartikeln und Büchern über Webdesign zu schreiben.
§ 12 Zahlungsvereinbarung
Mit Annahme des Auftrages sind 50 % der vereinbarten Gesamtsumme fällig. Es werden Standardrechnungen versendet. Es gilt: Ab 7. Tag in Verzug, nach 14 Tagen Einleitung der Vollstreckung ohne weitere Benachrichtigung. Bei Abschluss und Übergabe des Projektes an Sie ist der Restbetrag zu entrichten.
Mit Abschluss eines Wartungsvertrages, sind die vereinbarten Beiträge zur Fälligkeit zu begleichen.
Preise
Die Preise entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Leistungsangebot auf der jeweiligen Seite. Coachinganfragen werden wie Fernwartung abgerechnet.
Sofern nichts weiteres vereinabrt wurde gilt:
- ab 88 € netto/h für Aufträge im Menschenmodus.
- ab 8.888.888 € netto/∞ im Schöpfermodus
§ 12.1 Sonstige Leistungen und Aufträge
Werden gemäß dieser geschriebenen Ausführungen abgewickelt.
§ 13 Abnahme/Vertragsrücktritt
Treten Sie vom Vertrag zurück oder nehmen Sie die fertiggestellte Leistung nicht an, so geraten Sie in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist Jodokus UniCon berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann Jodokus UniCon 75% des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber Ihnen einfordern.
§ 14 Teilnichtigkeit
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
§ 15 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Im allgemeinen Geschäftsverkehr und mit Kaufleuten, sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Speyer vereinbart.
Besonderer Hinweis
Jo17Of17-667: Ich mache darauf aufmerksam, daß es für mich keine Geschäftsgeheimnisse gibt. Geschäftliche Aspekte die das Know-How, Do How betreffen, werden selbstverständlich mit maximaler Integrität behandelt. Ein Geschäft das ein Geheimnis braucht, ist unlauter und mit dunklen Kräften gemacht die das Licht scheuen.
Alles kann/muß ins Licht.